< PreviousBewegungsmedizin – Nr. 10 / September 2021 BranchenTag 2022: The Big One SFGV – Aktuell Der BranchenTag 2022 wird eine bunte Mischung aus Netzwerk, Workshops und ShowActs. Sind Sie schon angemeldet? 30Bewegungsmedizin – Nr. 12 / März 2022 Wissen Sie, was das Allerwichtigste ist, um langfristig ein erfolg reiches Unternehmen zu führen? Aus meiner Sicht eindeutig die Entwicklung, Vergrösserung und Stabilisierung einer «Communi- ty» , das heisst die emotionale Identifizierung der Kundschaft mit ihrem Unternehmen. Auch ein KMU kann sich regional zu einer «Marke» entwickeln, und so nicht nur eine stabile Stammkund schaft, sondern auch «Sogwirkung» für Neukunden aufbauen. Genau dabei will der SFGV Sie unterstützen! Auch wir – sprich der SFGV und seine Mitglieder – sind eine Community! Wir haben dies in der schwierigen Coronazeit mehr als nur einmal erfahren. Seien Sie deshalb wieder dabei am BranchenTag! Und sollten Sie als Unternehmerin, als Unternehmer noch nie teilge nommen haben: Kommen Sie vorbei! – Erleben Sie einen unbeschwerten Tag mit abwechslungs reichen und spannenden Workshops rund um die Berufs welt der Bewegungs, Fitness und Gesundheitsbranche. – Holen Sie sich neue Geschäftsideen für Ihr Fitness oder Bewegungscenter. – Tauschen Sie sich beim Besuch der Fachausstellung mit Fachleuten und Berufskolleginnen und kollegen aus. – Erfahren Sie mehr über die neuesten Trends und mass geschneiderten Businessstrategien. Zeitgleich feiert die Branche das grosse Jubiläum des Berufs verbands für Gesundheit und Bewegung Schweiz: 20 Jahre BGB und noch kein bisschen müde! Gestartet wird schon früh Um 10.30 Uhr beginnt der erste Netzwerk und ApéroTreff im grossen Forum West mit Blick auf die Berner Alpen und die schö ne Stadt Bern. Bei einem gemütlichen «TogetherApéro» bereiten Sie sich nicht nur auf die bevorstehende Mitgliederversammlung vor, sondern können sich auch schon ein erstes Bild der Fachausstel lung machen, die neusten Trends entdecken, die wichtigsten In novationen erklärt bekommen und spannendende Gespräche unter gleichgesinnten Unternehmern führen. Mitgliederversammlung und Fachausstellung Punkt 12 Uhr beginnt die Mitgliederversammlung des SFGV im Hauptsaal Aare, in welchem die wichtigsten Themen des letzten Jahres sowie die kommenden Projekte, Strategien und Ideen vor gestellt werden. Traditionell wird die die Mitgliederversammlung kurz und informativ gehalten, um im Anschluss genügend Zeit zu haben, an der EXPO die neusten Trends des Fitnessmarktes zu begut achten. Ebenso wird mit einem Stehlunch und Erfrischungsbuffet der erste kleine Hunger bekämpft, damit Sie nicht hungrig durch die Hallen wandeln müssen. Workshops und Trainerforum Ab 15.45 Uhr beginnen die UnternehmerWorkshops und das im letzten Jahr schon durchgeführte Trainerforum mit spannenden Themen. FITWORX sowie die neue App «Gesundheitscoaching» sind nur zwei der Highlights an diesem Nachmittag. Selbstverständ lich werden sowohl die Workshops wie auch die Mitgliederver sammlung simultan ins Französische übersetzt. Zum ersten Mal seit der Coronapandemie wird der grösste Schweizer BranchenTag der Fitness- und Gesundheitsbranche wieder mit dem vollen Programm, sprich Galadinner, durchgeführt. Von Claude Ammann 31Bewegungsmedizin – Nr. 12 / März 2022 SFGV – Aktuell Apéro und Galadinner Ab 17 Uhr beginnt der Apéro im Forum West mit Livemusik der «Fäb’s». Bei lockerer Atmosphäre gibt es nochmals die Möglichkeit eines Austausches unter Fachkollegen und des Besuchs der Fach ausstellung, bevor es um 18 Uhr in die Arena des Kursaals geht. Dieses Jahr steht ganz im Zeichen des 20jährigen Jubi läums des BGB. Ebenso werden am Galadinner in festlichem Rahmen die Ausbildungsbetriebe des Jahres 2022 geehrt – eine Gesamtpreissumme von Fr. 10 000 wartet auf die Gewinner. Auch der Titel «Fitnesscenter des Jahres» wird unter der Leitung der Fitness Tribune geehrt. Zudem wird eine Plattform geboten für die besten Ab schlüsse der Prüfungen 2021 zum EFZFachmann / zur EFZFach frau Bewegungs und Gesundheitsförderung und zum Spezialis ten / zur Spezialistin Bewegungs und Gesundheitsförderung mit eidgenössischem Fachausweis. Umrahmt von Tanzgruppen und Musik geniessen wir in einem festlichen Rahmen ein Viergangmenü als gemütlichen Abschluss unter Freunden. Bereits zum zweiten Mal mit Trainer-Workshop! Mit André Tummer und dem Thema: «Beschwerdebilder der Wirbelsäule». Ein TrainerWorkshop zu spezifischen und unspezifischen Beschwerdebildern der Wirbelsäule und der Umsetzung in die Trainingspraxis. Ein Erfahrungsaustausch über indizierte und kontraindizierte Trainingsreize bei Wirbelsäulenbeschwerden. Workshop FITWORX – gesamtschweizerisch trainieren! FITWORX (FitnessGuide) ist nicht einfach nur eine App – FITWORX ist das Statement zu einer Community der KMU in der Fitnessbranche. Jeder gibt etwas und bekommt dafür etwas zurück, was allein nicht erreichbar wäre. Informieren Sie sich, wie Sie auch Ihr Unternehmen ins grösste KMU Netzwerk der Fitnessbranche einbeziehen können! Neue APP «Gesundheitscoaching» Die zukünftige App «Gesundheitscoaching» als Unterfunk tion von FITWORX bietet die Unterstützung, die sich jeder Trainer für eine nachhaltige Kundenbeziehung schon lange wünscht. Geben Sie Ihre Inputs, welche Funktionen die App noch pro fessioneller machen können! Lernen Sie dieses Projekt kennen und gestalten Sie die Zukunft mit! Die Ehrung der Gewinner des Awards «Ausbildungsbetrieb des Jahres» – im Jahr 2022 wird diese wieder während des Galadinners stattfinden. Jetzt anmelden! Alle Kolleginnen und Kollegen sind will kommen. Für die Teilnahme ist keine Mit gliedschaft im SFGV oder BGB erforderlich. QRCode scannen oder an melden unter: www.sfgv.ch/branchentag-anmeldung 32Bewegungsmedizin – Nr. 12 / März 2022 SFGV – Aktuell Medienkonferenz vom 25. 01. 2022 Seit zwei Jahren kämpft der SFGV gegen die Einschränkungen und Schliessungen der Fitnesscenter in der Pandemie. Da unser Ver band im Gegensatz zu anderen Verbänden eher zu den kleineren gehört, ist es entsprechend schwierig, politisch Gehör zu finden. Als für den SFGV historisch darf man deshalb den 25. Janu ar 2022 bezeichnen. Zum ersten Mal in seiner Geschichte wurde der SVG vom Schweizerischen Gewerbeverband zusammen mit anderen Schwergewichten des Gewerbes und Entscheidungsträ gern aus der Politik zu einer Pressekonferenz nach Bern eingela den. Vor rund 15 Medienvertretern von Zeitungen, Radio und TV wurde der Event per Livestreaming auf «20 Minuten», «Nau» und «Watson live» übertragen. Neben SRF waren alle namhaften Me dien vertreten. Gemeinsam mit anderen schwer betroffen Verbänden wie «EXPO EVENT Swiss LiveCom Association» oder «GastroSuisse» sowie Vertretern der bürgerlichen Parteien FDP, SVP und Die Mitte, verlangte der SFGV eine sofortige Aufhebung der Coro namassnahmen. Gewerbevertreter zusammen mit zahlreichen Politikerinnen und Politikern sind der Ansicht, dass die gelten den Massnahmen in ihren Branchen massiven Schaden anrich ten. Der Nutzen der Massnahmen ist höchst umstritten und die getroffenen Vorkehrungen stützen sich nicht auf evidenzbasier te Grundlagen. Darum gehörten sie abgeschafft! Ausserdem wurde die weitere Existenz und Anwendung des Covidzertifikats kritisiert. Die Task Force selbst bestätigt, dass die Zertifikate aufgrund der hohen Dunkelziffer und der ReInfizierung von bereits geimpften Personen in der jetzigen Situation keinen Sinn mehr machen. Claude Ammann, Präsident des SFGV, unterstützte nicht nur die vom Gewerbeverband geforderte Aufhebung der Mass nahmen, sondern verlangte zusätzliche Unterstützungszahlun gen sowie die Aufhebung der Maskenpflicht in den Centern. «Ein Gesundheitstraining mit Maske kann bei Menschen mit Vorer krankung gesundheitsgefährdend sein», so Ammann. Der SFGV nahm an der Pressekonferenz des Schweizerischen Gewerbe verbandes teil. Der Verband setzt sich unermüdlich für die Interessen seiner Mitglieder ein – und stösst auf grosses Medieninteresse. Von Claude Ammann Historisch für den SFGV: Zusammen mit den Schwergewichten des Gewerbes plädiert Claude Ammann für die sofortige Lockerung der Coronamassnahmen. 34Teilnehmer der Pressekonferenz Folgende Personen waren an der Medienkonferenz im Hotel Palace Bellvue in Bern anwesend: – Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband – Claude Ammann, Präsident Schweizerischer Fitness und Gesundheitscenter Verband SFGV – Christoph Kamber, Präsident Expo Event – Casimir Platzer, Präsident Gastrosuisse – Thomas Matter, Nationalrat SVP – Daniela Schneeberger, Nationalrätin FDP und Vizepräsidentin Schweizerischer Gewerbeverband – Alois Gmür, Nationalrat Die Mitte, Zentralpräsident VSG, Bierbrauer Am 2. Februar hat der Bundesrat dann tatsächlich erste Locke rungen beschlossen. Die Homeofficepflicht und die Quarantäne bestimmungen wurden per sofort aufgehoben. Des Weiteren wurden zwei Vorschläge in die Vernehmlas sung geschickt, die am 17. 2. 22 in Kraft treten sollen. Mit der ersten Variante würden sämtliche Massnahmen abgeschafft, die zweite sähe eine stufenweise Reduktion der Massnahmen vor. ANZEIGE M.A.C. CenterComGmbH Franckstraße 5 71636 Ludwigsburg Telefon 0 71 41 / 9 37 37 - 0 info@mac-centercom.de www.mac-centercom.de Gerne senden wir Ihnen Informationen zu. SGN 2.D79.1 Durchdacht – Alle Funktionen unter einer Oberfläche versammelt. Dynamisch – Schneller Wechsel zwischen den einzelnen Funktionsbereichen. Zuverlässig – 100%ige Unter- stützung bei allen Aufgaben – vom Check- In bis zur Abrechnung. Smart – Nicht nur optisch stark: CenterCom denkt auch mit. Intuitiv – Selbsterklärende Bedienung für einfaches Handling. Innovativ – Viele praktische Feature unterstreichen die digitale Kompe- tenz Ihres Clubs. CenterCom Version 6 Mehr als einfach, mehr als magisch Mehr Infos unter www.mac-centercom.de Wie Sie alle wissen, hat sich die grosse Mehrheit der Kantone für die erste Variante entschieden. Am 16. 2. verkündete der Bundesrat die Lockerungsschritte, die für unsere Branche wieder den Normalbetrieb ermöglichen. Sicherlich ist der Hauptgrund für diese grossen Locke rungen in der sich gut entwickelnden epidemiologischen Lage zu suchen. Der Druck der Wirtschafts und Gewerbeverbände hat aber nicht minder dazu beigetragen, dass die Schweiz im internationalen Vergleich zu den ersten Ländern gehört, in denen die Abschaffung der Massnahmen durchgesetzt wurde.Bewegungsmedizin – Nr. 12 / März 2022 SFGV – Aktuell Award: Lehrbetrieb des Jahres 2022 Derzeit laufen bereits die Audits, um den besten Lehrbetrieb 2022 zu finden. Eines fand im «Body Move» in Aesch statt. Linus Maillard, der stellvertreten de Geschäftsführer und Berufsbildner, hat zusammen mit dem Inhaber Dario Rago seine Ausbildung im Center schon vor einigen Jahren abgeschlos sen. Nun werden mit Erfolg weiterhin Lernende ausgebildet. Linus ist nun seit 2012 im «Body Move» und sein Werde gang lässt sich sehen: Angefangen hat er als Lernender, die Lehre mit einer Topnote abgeschlossen und dann weitergemacht als Berufsbild ner und stellvertretender Geschäftsführer. Das sind hervorragen de Bausteine für einen Ausbildungsbetrieb. Die Lernende, die aktuell im 3. Lehrjahr ist, freut sich sehr, die Lehre dort machen zu dürfen, und wird nach der Lehre im Betrieb weiterarbeiten. Ein sehr positives Zeichen, denn so wer den wir in Zukunft immer mehr Mitarbeitende mit eidgenössi schen Abschlüssen wie EFZ und FA in den Betrieben sehen. Auch Adrian Kunz, den Berufsbildner im «Connection Wol husen», traf ich zum Interview. Er ist Gewinner des Awards 2021. Anya Aubert: Ihr habt letztes Jahr die Goldmedaille gewonnen – ein toller Ausbildungsbetrieb, mit einem sehr engagierten Berufsbildner – habt ihr den Check mit dem Preisgeld schon eingelöst? Adrian Kunz: Nein, noch nicht, der Riesencheck hängt bei uns im Center, wo ihn alle bewundern können. Viele Kunden sprechen uns darauf an, sie fragen, wofür man die Auszeichnung bekommt, und was man dafür tun muss. – Dieser Erfolg wirft natürlich ein gutes Bild auf unser Unternehmen. Und unser Center wurde auch in den regionalen Zeitungen erwähnt. Wie sieht die aktuelle Lehrlingssituation im «Connection Wolhusen» aus? Dieses Jahr werden wieder zwei Lernende bei uns anfangen. Eine der Lernenden kommt von sehr weit weg, aber sie wollte ihre Leh re unbedingt bei uns machen. So nimmt sie unter anderem einen Umzug in Kauf – damit sie im besten Lehrbetrieb 2021 ihre Lehre machen darf! Anya Aubert, Auditorin für den Lehrbetrieb des Jahres Unternehmen, die ihre Lehrlinge gut ausbilden und fördern, sollen belohnt werden. Deshalb wird auch in diesem Jahr wieder der Lehrbetrieb des Jahres gewählt und am Branchentag gekürt. Der SFGV honoriert die Gewinner mit einem Gesamtpreisgeld von Fr. 10 000. Einer der Nominierten für den Award als bester Lehrbetrieb 2022: Linus Maillard mit der Lernenden Corina, im «Body Move» in Aesch 36Bewegungsmedizin – Nr. 12 / März 2022 37 Und die anderen Mitarbeiter? Wie sind diese integriert? Das ganze Team, das die Lernenden unterstützt, verbessert sich jedes Jahr weiter und versucht sich noch vermehrt für die Lernen den zu einzusetzen. Der Lernende im 3. Lehrjahr wird unser Team nach dem Lehrabschluss weiterhin unterstützen und gleich an schliessend die Weiterbildung zum Spezialisten machen. Ein wei terer Erfolg für das Center, mit top ausgebildetem Personal! Auch Spezialisierungen sind möglich, zum Beispiel in Richtung Laufana lyse. Das Wichtigste ist es, sich viel Zeit für die Lernenden zu neh men, ihnen umfassende Kenntnisse zu vermitteln und das Wissen aus der Schule und den überbetrieblichen Kursen zu vertiefen. Nur so wird die Selbstständigkeit der Auszubildenden gestärkt. Ausbildung ist eins – aber wie sind eure Erfahrungen bei der Rekrutierung neuer Lehrkräfte? Neue Auszubildende müssen gut ins Team passen. Deshalb halte ich es für wichtig, das ganze Team mit in den Entscheidungspro zess einzubeziehen. Wir haben auch gute Erfahrungen gemacht mit Bewerbern, die ein Zwischenjahr absolviert haben. Ein Zwi schenjahr weg von zu Hause fördert die Selbstständigkeit, das ist in unserem Beruf sehr wichtig. Haben Sie auch ein paar Tipps für zukünftige Berufsbildner? Auf jeden Fall sollte man einen Jahresplan machen, in dem man genau sieht, wann was ansteht. Und sich Erinnerungspunkte set zen, bis wann was eingesendet werden muss. Der Bildungsplan gibt dazu genügend Hinweise. Im ersten Jahr als Berufsbildner kann es sonst vorkommen, dass man etwas vergisst einzusenden. Es empfiehlt sich auch, am Anfang anhand des Bildungsplans zu arbeiten und ihn mit centerspezifischen Zielen zu ergänzen. Ich würde immer fixe Lernzeiten für die Lernenden einbau en sowie feste Arbeitszeiten, während denen Themen vertieft werden können. Zusammenarbeiten mit den anderen Teammit gliedern, damit man seine Lernenden betreuen kann. Schwächen und Stärken des Einzelnen herausfinden und ihn in den schwä cheren Punkten fördern. Ich danke dir für deine Zeit und alles Gute für eure Zukunft! Falls Sie dieser Text über den Award für den besten Lehrbetrieb des Jahres motiviert hat, selbst Lernende auszubilden, können Sie den Schritten in der Box folgen, um Ausbildungsbetrieb zu werden. So wird Ihr Center zum Ausbildungsbetrieb: – Stellen Sie beim Kanton einen Antrag für eine Betriebs bewilligung. Diese ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts, falls Sie sich später doch dagegen entscheiden. – Die Betriebsbewilligung wird genehmigt, wenn Sie (oder einer Ihrer Angestellten) einen Berufsbildnerausweis haben. Dieser Ausweis ist branchenunabhängig, das heisst, er ist auch in anderen Berufen nützlich. – Um die Ausbildung zum Berufsbildner/zur Berufsbild nerin absolvieren zu können, muss man eine abge schlossene Lehre und 2 Jahre Berufserfahrung vorwei sen können. – Der Berufsbildner oder eine andere Mitarbeitende mit 100%Pensum muss einen eidg. Fachausweis in unserem Beruf oder ein EFZ mit 2 Jahren Berufserfah rung nachweisen. – Im Unternehmen müssen genügend Tätigkeitsfelder vorhanden sein, um die verlangten Kompetenzen gemäss Bildungsverordnung vermitteln und die Ler nenden produktiv einsetzen zu können. Das heisst, alle Leistungsziele müssen abgedeckt werden können. Der Aufwand für die Teilnahme am Award ist nicht sehr gross, der Nutzen, der sich daraus ergibt, aber schon! Wir freuen uns, weitere Lehrbetriebe in der Schweiz kennen zulernen – melden Sie sich gegen Ende des Jahres auf der Homepage des SFGV für die Teilnahme 2023 an! Team des «Connection Wolhusen» mit Adrian Kunz (2. v. l.)Bewegungsmedizin – Nr. 12 / März 2022 SFGV – Aktuell Der SFGV reichte am 17. Januar 2022 folgende Stellungnahme ein: Der SFGV begrüsst die rasche Wieder aufnahme der Härtefallmassnahmen, die national einheitlich ausgestaltet werden sollen. Gegenüber der alten Härtefallverordnung führt die neu vor gesehene Bemessung der Härtefallent schädigung im Grundsatz zu einer bedarfsgerechteren Verteilung der Gelder. Dennoch wird der vorliegende Entwurf der Covid 19Härtefallverordnung 2022 dem Willen des Parlamentes, der ausserordentlichen Situation in der Fitnessbranche sowie in wei teren Branchen und den aktuellen coronabezogenen Entwicklun gen zu wenig gerecht. Begründung: Die meisten Fitnessunternehmen wurden bereits im Jahr 2021 nicht ausreichend entschädigt. Anlässlich unseres Branchen Tages bzw. der Mitgliederversammlung vom 3. September 2021 machten wir eine repräsentative Umfrage unter den Mitgliedern. Das Fazit: 70 % der 400 Unternehmen rechnen mit Umsatzein bussen von 35 bis 50 %, weil jetzt in unserer Branche die starken Monate beginnen. Unsere Branche erzielt gemäss letztem Bran chenreport von 2020 1,4 Milliarden Umsatz, sodass mit einem Gesamtschaden pro Jahr von bis zu CHF 700 Millionen zu rechnen ist. Die Zeit von März 2020 bis Sommer 2021 war je nach Unternehmen geprägt von einem Umsatzverlust von 20 bis 70 %. Damit können die Fixkosten nicht mehr gedeckt werden. Infolge der getroffenen Zwangsmassnahmen im September 2021 und Dezember 2021 brach der Umsatz nochmals um 20 bis 40 % ein, weil die nicht geimpften Kundengruppen nicht mehr trainie Wirtschaftshilfen: Härtefallverordnung 2022 in Konsultation Nachdem die eidgenössischen Räte in der Dezembersession weitere Härtefallgelder für die betroffenen Branchen beschlossen hatten, beauftragte der Bundesrat das eidgenössische Finanzdepartement mit dem Entwurf der entsprechenden Verord- nung. Der SFGV beteiligte sich an der Ver- nehmlassung, weil das geplante Dekret eine Verhinderungsverordnung war. Dank der Unterstützung des Schweizerischen Gewer- beverbandes haben die betroffenen Ver- bände «GastroSuisse» und SFGV zusammen mit Exponenten der Veranstaltungsbranche massive Verbesserungen der Härtefall- unter stützung erreicht. Roland Steiner Die Härtefallzahlungen unter der Lupe: Wo manch einer längst den Über blick und die Geduld verloren hätte, kämpft Roland Steiner an vorderster Front für die Entschädigungszahlungen in unserer Branche. 38Bewegungsmedizin – Nr. 12 / März 2022 39 ren können, ihren Vertrag kündigen und nicht mehr erneuern. Die Reserven sind vielerorts aufgebraucht. Die Liquidität befin det sich auf einem neuen Tiefpunkt, während die Verschuldung einen Höchststand erreicht hat. Jede weitere Massnahme droht grösseren Schaden anzurichten als die vorangegangene. Die Fit nessbranche ist deshalb umso mehr auf konsequente, griffige Härtefallmassnahmen angewiesen. Stattdessen schliesst der vorliegende Entwurf der Covid19Härtefallverordnung 2022 noch mehr Fitnessunternehmen von den Härtefallmassnahmen aus (Bedingung: Vorliegen einer Kurzarbeitszeitbewilligung), als dies bereits im Jahr 2021 der Fall war. Diese Handhabung unter gräbt die Wirkung der bisherigen Hilfen auf den hoffentlich letz ten Metern. Der Bundesrat geht von einem finanziellen Bedarf für das Härtefallprogramm 2022 von rund 1 Milliarde Franken aus. Dieser Betrag reicht schlicht nicht aus. Für die bisherigen Härtefallmassnahmen wurden rund 5 Milliarden Franken einge setzt. Und selbst diese Entschädigungen beurteilen die Unter nehmen unserer Branche mehrheitlich als nicht genügend. Die intrusiven Massnahmen des Bundesrates traten schon per 13. September 2021 in Kraft (Ausweitung der Zertifikatspflicht) und wurden ab dem 20. Dezember nochmals wesentlich verschärft. Dem dadurch verursachten Umsatzeinbruch in diesen Zeiträu men ist ebenfalls Rechnung zu tragen. Die neuen Unterlagen zu den geplanten Entschädigungen gehen von Härtefällen ab dem 1. Januar 2022 aus. Die neue Verordnung sollte jedoch auch die Zeit von Juli bis Dezember 2021 berücksichtigen. Gesamthaft schlagen wir daher einen Entschädigungszeitraum von Juli 2021 bis Juni 2022 vor. Begründung: In der Botschaft zur Änderung des Covid19Gesetzes (21.066) schlug der Bundesrat ein Auslaufen der Stützungsmassnahmen vor. Damit folgte er seiner wirtschaftlichen Transitionsstrategie vom 18. Juni 2021. Dieser Geist spiegelt sich auch im vorliegenden Entwurf wider. Die im Juni 2021 erwartete rasche Verbesserung der pandemischen Lage ist nicht eingetreten, im Gegenteil – die Gesamtlage hat sich seither deutlich verschlechtert. Unterdessen wissen wir, dass eine wirtschaftliche Normalisierung in der Fit nessbranche noch nicht möglich ist. Der Bundesrat begründete seine Haltung mitunter damit, dass eine Weiterführung der Kom pensationen strukturerhaltend wirke. Solange staatliche Mass nahmen Angebot, Nachfrage und Wettbewerb massgeblich be einflussen, wäre eine daraus resultierende Strukturbereinigung volkswirtschaftlich schädlich und wenig sinnvoll. Solange coro nabedingte staatliche Massnahmen die Nachfrage oder das An gebot einschränken und ständige Schwankungen in der Nach frage (beispielsweise Zertifikatspflicht) oder im Angebot (beispielsweise Quarantäne und Isolation) verursachen, bleiben betroffene Betriebe – und schliesslich auch die Mitarbeitenden – auf Härtefallentschädigungen angewiesen. Immer noch gibt es massive Unterschiede zwischen den kantona len Kriterien für die Gewährung einer Härtefallhilfe. Diese Unter schiede wirken sich als bürokratische Hürde für Unternehmen in Not aus und führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da eine Har monisierung unwahrscheinlich ist, schlägt der SFGV einen zu sätzlichen Kanal vor. Der Bund soll besonders betroffenen Unter nehmen direkte Hilfe gewähren können. Besonders betroffene Unternehmen sind solche, die in der in Frage kommenden Periode 30 % oder mehr ihres Umsatzes einbüssten. Begründung: Die Delegation der Härtefallentschädigung an die Kantone hat zu 26 unterschiedlichen Lösungen geführt. Gewisse Kantone haben nicht einmal ÀfondsperduBeiträge gesprochen, sondern alles nur über rückzahlbare Darlehen abgewickelt, was für die Branche absolut unzumutbar ist. Wir haben die Bundesbehörden wieder holt mit entsprechenden Beispielen konfrontiert. Zu beachten ist auch, dass es zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung gekom men ist. Ein Unternehmen wurde nur mit 10 % entschädigt, während sein Konkurrent in der Nachbargemeinde 20 % erhielt. Der SFGV beanstandet solche Wettbewerbsverzer- rung und fordert entsprechend Massnahmen in dieser Ver- ordnung: Es sollen schweizweit die gleichen Bedingungen für die Entschädigungshöhe vorgesehen werden. Um den Stellungnahmen noch mehr Gewicht zu geben, or ganisierte der Schweizerische Gewerbeverband zusammen mit den betroffenen Verbänden am 25. Januar 2022 eine Pressekon ferenz, an der Claude Ammann den SFGV vertreten hat. Next >